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Unterstützungsmöglichkeiten für Jungunternehmer

Die Gründung eines Unternehmens ist nicht für jeden aus monetärer Sicht einfach umzusetzen. Ambitionen hin oder her, die anfallenden Kosten, um überhaupt erst einmal zu starten, überschreiten meist das Budget bei Weitem. Die GmbH ist in Deutschland eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmer. Sie bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Haftungsbeschränkung und die Professionalität der Unternehmensstruktur. Doch die Gründung und der Betrieb einer GmbH sind mit erheblichen Kosten verbunden, die gerade für Jungunternehmer eine Hürde darstellen können. Glücklicherweise gibt es in Deutschland zahlreiche Förderprogramme, die speziell auf GmbHs ausgerichtet sind und Gründern den Einstieg erleichtern.

Starthilfe für arbeitslose Unternehmensgründer

Der Existenzgründungszuschuss ist eine der bekanntesten und zugleich bedeutsamsten Förderungen für Unternehmensgründer in Deutschland. Er richtet sich speziell an Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und eine eigene GmbH gründen möchten. Die Förderung soll dabei helfen, den finanziellen Übergang vom Arbeitslosengeld in die unternehmerische Tätigkeit abzufedern und die Gründungsphase zu erleichtern.

Um den Existenzgründungszuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Arbeitslosigkeit: Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitslos sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Es wird in der Regel erwartet, dass noch ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld besteht.
  2. Tragfähiger Businessplan: Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Vorlage eines detaillierten Businessplans. Dieser Plan muss die Geschäftsidee sowie deren wirtschaftliche Tragfähigkeit klar darlegen. Der Businessplan wird in der Regel von einer fachkundigen Stelle, wie z.B. der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer, geprüft und bewertet.
  3. Fachliche und persönliche Eignung: Neben der Geschäftsidee müssen auch die fachliche und persönliche Eignung des Gründers nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch Qualifikationen, Berufserfahrung oder Schulungen erfolgen, die in Zusammenhang mit der geplanten Selbstständigkeit stehen.
  4. Vorherige Beratung: Vor der Antragstellung sollte der Gründer eine gründliche Beratung in Anspruch nehmen. Diese kann durch die Agentur für Arbeit oder externe Berater erfolgen und dient dazu, den Gründer auf die Herausforderungen der Selbstständigkeit vorzubereiten.

Der Existenzgründungszuschuss besteht aus zwei Förderphasen:

  • Phase 1: In den ersten sechs Monaten nach der Firmengründung erhalten Gründer eine finanzielle Unterstützung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro pro Monat für die Sozialversicherung gewährt. Diese Phase ist entscheidend, da sie die finanzielle Grundabsicherung während der kritischen Anfangszeit der Gründung sicherstellt. Sie ermöglicht es dem Gründer, sich voll und ganz auf den Aufbau und die Etablierung seines Unternehmens zu konzentrieren, ohne sich um die unmittelbare Existenzsicherung sorgen zu müssen.
  • Phase 2: Nach Ablauf der ersten sechs Monate besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate einen reduzierten Zuschuss von 300 Euro monatlich zu erhalten. Diese Phase dient dazu, die Anlaufphase der GmbH zu überbrücken und dem Gründer Zeit zu geben, die ersten Umsätze zu generieren und das Unternehmen auf stabilere finanzielle Beine zu stellen.

Der Existenzgründungszuschuss ist besonders für diejenigen von großer Bedeutung, die zwar über eine tragfähige Geschäftsidee verfügen, aber nicht die finanziellen Mittel haben, um die Anfangsphase der Gründung ohne Unterstützung zu bewältigen. Er bietet eine essenzielle Starthilfe, die es Gründern ermöglicht, sich auf den Geschäftsaufbau zu fokussieren, anstatt sich ausschließlich auf die Sicherung des Lebensunterhalts konzentrieren zu müssen.

Weitere staatliche Unterstützungsprogramme

Neben dem Existenzgründungszuschuss gibt es in Deutschland weitere staatliche Förderprogramme, die Gründer unterstützen. Dazu zählen unter anderem:

  • Gründungszuschuss für ALG-II-Empfänger (Einstiegsgeld): Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen und eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten, können das sogenannte Einstiegsgeld beantragen. Dieses wird zusätzlich zu den Grundsicherungsleistungen gezahlt und soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern.
  • BAFA-Förderung für Beratungsleistungen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmen. Diese Beratungen können sich auf verschiedene Bereiche wie Marketing, Finanzen oder Unternehmensführung beziehen und bieten eine wertvolle Unterstützung in der Startphase.

Diese Fördermöglichkeiten sind unabhängig von der Rechtsformwahl wichtige Bausteine, die zusammen mit dem Existenzgründungszuschuss ein starkes Fundament für den Start in die Selbstständigkeit bilden. Gründer sollten sich daher umfassend informieren und die verfügbaren Unterstützungsangebote optimal nutzen, um die Grundlage für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung zu legen.

KfW-Gründerkredit für die GmbH

Die KfW Bankengruppe bietet verschiedene Kredite an, die speziell für Gründer und junge Unternehmen entwickelt wurden. Besonders relevant für GmbHs ist der KfW-Gründerkredit StartGeld. Dieser Kredit ist auf kleinere Unternehmen und Existenzgründer ausgerichtet und bietet günstige Konditionen:

  • Kreditvolumen: Bis zu 125.000 Euro
  • Laufzeit: Bis zu 10 Jahre mit bis zu 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit
  • Zinsbindung: Niedrige und festgelegte Zinsen über die gesamte Laufzeit

Der KfW-Gründerkredit kann für sämtliche Investitionen in die GmbH genutzt werden, sei es für das Startkapital, das zur Deckung des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro benötigt wird, für Betriebsmittel oder für den Erwerb von Maschinen und Anlagen. Besonders attraktiv ist die teilweise Haftungsfreistellung für die Hausbank, die das Ausfallrisiko minimiert und so die Kreditvergabe erleichtert.

Investitionszuschüsse und Förderprogramme der Länder

Neben bundesweiten Programmen bieten auch die Bundesländer eigene Förderprogramme für GmbHs an. Diese Programme variieren stark je nach Bundesland und können auf bestimmte Branchen oder Unternehmensgrößen zugeschnitten sein. Beispiele sind:

  • Innovationsgutscheine: Diese Zuschüsse unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Innovationen. Besonders für technologieorientierte GmbHs bieten sie eine wertvolle Starthilfe.
  • Mittelstandsförderung: Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Diese Programme können Zuschüsse für Investitionen, Beratungsleistungen oder den Markteintritt in neue Märkte umfassen.

Es lohnt sich, sich bei den jeweiligen Landesförderbanken oder Wirtschaftsfördergesellschaften über die aktuellen Programme zu informieren.

Förderung durch Beteiligungskapital

Für GmbHs, die schnell wachsen und größere Investitionen tätigen möchten, kann Beteiligungskapital eine interessante Option sein. Verschiedene Institutionen, wie z.B. die KfW Capital oder regionale Förderbanken, bieten Beteiligungskapital an, das im Unterschied zu klassischen Krediten nicht zurückgezahlt werden muss, sondern im Erfolgsfall über die Unternehmensbeteiligung zurückgeführt wird. Dies entlastet die Liquidität der GmbH in der Wachstumsphase erheblich.

Beratungs- und steuerliche Förderungen für GmbHs

Neben finanziellen Zuschüssen gibt es auch Förderungen für Beratungsleistungen. Die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt GmbHs nicht nur bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Finanzierung, Marketing und Digitalisierung, sondern auch bei der Bewältigung der oftmals hohen Gründungskosten. Die Förderung kann bis zu 80 % der Beratungskosten abdecken, was eine erhebliche Ersparnis bedeutet und Gründern hilft, die Kosten der GmbH-Gründung zu reduzieren.

Eine weitere Form der Unterstützung sind steuerliche Förderungen, wie z.B. die Forschungszulage. Diese ermöglicht es GmbHs, einen Teil ihrer Forschungsausgaben steuerlich geltend zu machen. Besonders innovative Unternehmen profitieren von dieser Förderung, da sie einen finanziellen Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet.

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