Unterschiede der GmbH in Deutschland und Österreich | GmbH-Guide.de

Unterschiede der GmbH in Deutschland und Österreich

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine beliebte Rechtsform für Unternehmen. Trotz der ähnlichen Bezeichnung gibt es in beiden Ländern wesentliche Unterschiede, die bei der Gründung und Führung einer GmbH beachtet werden müssen. Doch wie sehen diese Unterschiede im Detail aus und was müssen Neugründer beachten?

Rechtliche Rahmenbedingungen der GmbH

In Deutschland wird die GmbH durch das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG, geregelt, während in Österreich das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz maßgeblich ist. Eine bedeutende Gemeinsamkeit beider Länder ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Dennoch gibt es Unterschiede in der inneren Organisation und den Rechten der Gesellschafter.

Geschäftsführer einer GmbH in Deutschland müssen nicht zwingend Gesellschafter sein und können auch ausländische Staatsbürger sein. Österreich hingegen verlangt, dass mindestens ein Geschäftsführer einen Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum hat. Ein weiterer Unterschied ist die Möglichkeit der Ein-Personen-GmbH, die in beiden Ländern existiert, jedoch in Österreich zusätzlich als „Ein-Mann-GmbH“ bezeichnet wird.

Bürokratie bei GmbH-Gründung

Der Gründungsprozess einer GmbH variiert ebenfalls in beiden Ländern. In Deutschland dauert die Gründung einer GmbH durchschnittlich vier bis sechs Wochen, während in Österreich oft nur zwei bis vier Wochen benötigt werden. Der Ablauf in beiden Ländern umfasst mehrere Schritte wie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Eintragung ins Handelsregister und die Erstellung eines Eröffnungsgutachtens.

Ein wesentlicher Unterschied besteht im Mindestkapital. In Deutschland beträgt das Mindestkapital einer GmbH 25.000 Euro, wobei bei der Gründung mindestens die Hälfte davon, also 12.500 Euro, eingezahlt werden muss. Österreich hat im Rahmen der GmbH-Reform 2014 das Mindestkapital auf 10.000 Euro reduziert, von denen mindestens 5.000 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Diese Unterschiede können für Gründer, insbesondere für Kleinstunternehmer und Start-ups, von erheblicher Bedeutung sein.

Kapitalanforderungen für GmbHs

Die Kapitalanforderungen für GmbHs unterscheiden sich ebenfalls signifikant zwischen Deutschland und Österreich. In Deutschland beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, während es in Österreich bei 10.000 Euro liegt. Ein interessanter Aspekt in Österreich ist die Möglichkeit, eine sogenannte „gründungsprivilegierte GmbH“ zu gründen. Hierbei muss das Stammkapital in den ersten zehn Jahren nur 5.000 Euro betragen. Nach Ablauf dieser Frist muss es auf die regulären 10.000 Euro erhöht werden. Diese Regelung zeigt einen deutlichen Unterschied bei der GmbH in Österreich.

In Deutschland gibt es zudem die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oft als Mini-GmbH bezeichnet, die mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Diese Gesellschaftsform unterliegt jedoch strengen Regeln hinsichtlich der Gewinnverwendung, da ein Viertel des Jahresgewinns zur Rücklage gebildet werden muss, bis das Mindeststammkapital einer regulären GmbH erreicht ist.

Steuerliche Unterschiede in Österreich und Deutschland

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für GmbHs unterscheiden sich ebenfalls. In Deutschland unterliegen GmbHs der Körperschaftsteuer, die auf den Gewinn der Gesellschaft erhoben wird. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag an. Die Besteuerung der GmbH-Gewinne ist somit in Deutschland relativ komplex. In Österreich hingegen gibt es neben der Körperschaftsteuer auch die sogenannte Mindestkörperschaftsteuer, die unabhängig vom Gewinn jährlich zu zahlen ist und je nach Höhe des Stammkapitals variiert.

Ein weiterer steuerlicher Unterschied betrifft die Gewerbesteuer. In Deutschland ist jede GmbH gewerbesteuerpflichtig, unabhängig von ihrer Geschäftstätigkeit. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und kann je nach Standort erheblich variieren. In Österreich gibt es keine Gewerbesteuer, was für viele Unternehmen einen finanziellen Vorteil darstellen kann.

Die Unterschiede zwischen einer GmbH in Deutschland und Österreich sind vielfältig und betreffen verschiedene Aspekte von der Gründung über die Kapitalanforderungen bis hin zu steuerlichen Regelungen. Während Deutschland mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine flexible Option für Kleinstunternehmer bietet, punktet Österreich mit niedrigeren Mindestkapitalanforderungen und dem Fehlen der Gewerbesteuer. Unternehmer, die eine GmbH gründen möchten, sollten daher die jeweiligen nationalen Besonderheiten genau prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die für ihre Bedürfnisse optimal passende Rechtsform zu wählen.

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